JEDES MAHL EIN GENUSS!

AGB

1. Allgemeines
1.1 Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen - insbesondere von solchen unserer Kunden, die den gegenständlichen widersprechen - bedürfen zur Wirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts bzw. Einkaufsbedingungen wird daher hiermit widersprochen.
1.2 Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen und Aufträge sind nur im Falle eines schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung verbindlich oder wenn wir ihnen durch Übersendung der Ware nachkommen. Bestellt der Kunde die Ware auf elektronischem Weg werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung oder des Auftrags dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden, die ausdrückliche Annahmeerklärung durch uns ist zur Rechtswirksamkeit der Bestätigung auch hier erforderlich. Sofern der Kunde die Ware auf elektronischem Weg bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen per E-Mail zugesandt. Dies gilt auch für die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.3 Mündliche Nebenabreden, Ergänzungen sowie Änderungen zu diesem Vertrag sind nicht vereinbart.
2. Versand und Lieferung
2.1 Die Gefahr geht bei frachtfreier Lieferung mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder ein solches Unternehmen auf den Kunden über. Versicherungen erfolgen nur auf ausdrückliches Verlangen und auf Kosten des Kunden. Bei Beschädigungen oder Untergang der Ware hat der Kunde keinen Anspruch gegen uns auf Ersatzleistung. Der Übergabe steht es gleich, wenn sich der Kunde in Annahmeverzug befindet.
2.2 Liefertermine und Lieferfristen sind nur mit schriftlicher Bestätigung gültig. Teillieferungen behalten wir uns jederzeit ausdrücklich vor.
2.3 Solange sich der Kunde mit einer fälligen Verbindlichkeit in Rückstand befindert, ruht unsere Lieferpflicht. Bei schuldhafter Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist tritt Lieferverzug erst nach erfolgter angemessener schriftlicher Nachfristsetzung ein. Danach kann der Kunde Schadensersatz wegen Nichterfüllung beanspruchen oder vom Vertrag zurücktreten. Der Schadensersatzanspruch ist dabei auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
2.4 Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer, entfällt also z. B. bei höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, behördlichen Eingriffen, Verkehrsstörungen, Unfällen, Wagendefekten, Ein- und Ausfuhrverboten, Behinderung oder Einstellung der Schifffahrt, unverschuldeten Betriebsstörungen oder vergleichbaren unvorhergesehenen Ereignissen, die die Lieferung unmöglich machen oder wesentlich erschweren. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Den Grund der Verzögerung und der voraussichtlichen Dauer werden wir dem Kunden unverzüglich, spätestens jedoch mit Ablauf der ursprünglichen Lieferfrist, mitteilen. In diesen Fällen hat der Verkäufer die Wahl, die Lieferung für die Zeit der Behinderung hinauszuschieben oder vom Vertrag für die noch zu erbringende Lieferung oder Liefermenge zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Im Falle des Rücktritts wird die Gegenleistung des Kunden unverzüglich zurückerstattet.
2.5 Werden nach Abschluss des Liefervertrages durch behördliche Anordnung oder Gesetzesänderungen oder vergleichbare Maßnahmen dem Verkäufer neue Verpflichtungen irgendwelcher Art auferlegt, die den abgeschlossenen Vertrag betreffen, so gelten die sich aus derartigen Anordnungen ergebenden Änderungen bzw. Ergänzungen als zwischen den Parteien vereinbart. Dadurch nach Vertragsschluss erwachsende Lasten z. B. neue Steuern, Spesen oder sonstige Abgaben oder Erhöhungen, ebenso Änderungen der Einfuhr- und/oder Zollbestimmungen gehen stets zu Lasten des Kunden.
3. Preise
3.1 Soweit nichts anderes angegeben oder vereinbart ist gelten die jeweiligen Tagespreise.
3.2 Die Preise verstehen sich zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.
4. Zahlung/Zahlungsverzug
4.1 Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, sofort ohne Abzug zahlbar rein netto Kasse, ggf. bis zu einer gesetzten Zahlungsfrist.
4.2 Nur durch ausdrückliche Erklärung unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Kunden zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung seiner Leistungen. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf dem selben Vertragsverhältnis beruht.
4.3 Im Falle des Zahlungsverzugs hat der Kunde die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns den Nachweis eines höheren Verzugschadens und dessen Geltendmachung vor. Als Mahngebühr berechnen wir eine Pauschale von € 10,00. Die Hereingabe von Wechseln oder Schecks bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung. Sie werden nur zahlungshalber angenommen. Die Gutschrift erfolgt unter Abzug der entstehenden Spesen, Zinsen und Kosten. Die Gefahr für die rechtzeitige Vorlegung und Protesterhebung liegt ausschließlich beim Kunden, für rechtzeitiges Vorzeigen oder Beibringen von Protesten nehmen wir keine Gewähr. Wechsel gelten nicht als Barzahlung. Die Annahme von eigenen oder fremden Akzepten bleibt in jedem Einzelfall vorbehalten.
4.4 Bei Zahlungsverzug oder begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden sind wir befugt weitere Lieferungen und Leistungen - unbeschadet sonstiger Rechte - abzulehnen oder hierfür angemessen Sicherheiten zu verlangen. Kommt der Kunde dem Verlangen nach Sicherheitsleistung nicht binnen einer Frist von einer Woche nach, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt in jedem Fall bei einer nach Abschluss des Vertrages eintretenden Vermögensverschlechterung des Kunden.
5. Gewährleistung/Reklamationen
5.1 Wir leisten nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
5.2 Geht die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln (z. B. geringe handelsübliche, etwa sich im Rahmen der Branchentoleranz bewegende Abweichungen von Qualität, Farbe, Maßen, oder Gewichten) steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht jedoch nicht zu.
5.3 Mängelrügen sowie Beanstandungen des Gewichts sind unverzüglich nach Ankunft der Ware, spätestens jedoch innerhalb von 4 Stunden fernschriftlich, -mündlich oder auf elektronischem Wege zu erheben, damit der Verkäufer die Rechtzeitigkeit und Berechtigung der Rüge bzw. Beanstandung einwandfrei nachprüfen kann. Für die Fakturierung ist stets das Abgangsgewicht maßgebend. Für Substanzschwund oder technisch bedingten Gewichtsschwund während des Transports haften wir nicht. Soweit bezüglich einer Ware fristgemäß keine Mängelrügen erfolgen, gilt diese als mangelfrei. Auch die Verpackung der Ware gilt durch rügelose Übernahme durch den Beförderer als ordnungsgemäß. Vakuumfleisch ist bei Empfang auf evtl. Luftzieher oder Stickigkeit zur prüfen. Bei Vakuumfleisch entfällt die Gewährleistung, sofern die Mängelrüge bzw. Beanstandung nicht spätestens zwei Tage nach Anlieferung beim Verkäufer fernschriftlich, -mündlich oder auf elektronischem Wege geltend gemacht wird. Eine Warenannahme „unter Vorbehalt” ist ausgeschlossen. Nach Beginn der Verarbeitung oder nach Weiterversand sind Mängelrügen in jedem Fall ausgeschlossen. Durch die Mängelrüge wird weder die Abnahme- noch die Zahlungsverpflichtung betroffen.
5.4 Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach Erfüllung den Rücktritt vom Vertrag, stehen im daneben Schadensersatzansprüche wegen dieses Mangels nicht zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
5.5 Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung, die Vertragsgrundlage geworden ist, als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe dar. Wir lehnen jede Haftung dafür ab, dass die gelieferte Ware für die vom Kunden in Aussicht genommenen Zwecke ungeeignet ist, sofern dies nicht ausdrücklich Vertragsgegenstand geworden ist. Wir haften nicht für Schadensersatzansprüche, die im Zusammenhang mit der Verarbeitung der Ware stehen. Garantien im Rechtssinn geben wir nicht. Dies gilt nicht für Haltbarkeitsdaten, mit denen wir unsere Ware ausdrücklich auszeichnen.
6. Haftungsbeschränkungen
6.1 Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haften wir nicht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körperund Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
6.2 Schadensersatzsansprüche des Kunden wegen Mängeln verjähren ein Jahr nach Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens Kunden. Unsere Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz ist, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund eine solche besteht, auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ziff. 6.1 gilt auch insoweit.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Die Lieferung unserer Ware erfolgt unter Eigentumsvorbehalt entsprechend den nachstehenden Regelungen.
7.2 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung unser Eigentum. (Kontokorrenteigentumsvorbehalt) Dies gilt auch bei künftig entstehenden Forderungen des Verkäufers gegen den Kunden. Mit der vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung durch den Kunden wird dieser Eigentümer der Vorbehaltsware bzw. Inhaber der abgetretenen Forderungen.
7.3 Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung, gelten. Während und auch nach der Verarbeitung der Ware ist der Kunde deren Verwahrer für uns. Die neue Sache wird als Vorbehaltsware behandelt. Bleibt bei einer Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeiteten Waren.
7.4 Die Forderungen des Kunden aus dem Weiterverkauf bzw. der Verarbeitung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten, unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung und ob sie an einen oder an mehrere Abnehmer weiterverkauft wird. Die abgetretene Forderung dient zu unserer Sicherung des Vorbehaltsverkäufers nur in Höhe des Wertes der jeweils verkauften Vorbehaltsware. Für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit Waren Dritter, ohne oder nach Verarbeitung, verkauft wird, gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung nur in Höhe des Wertes der jeweils verkauften Vorbehaltsware bzw. des Miteigentumsanteils unserer Ware.
7.5 Der Kunde ist zum Weiterverkauf und zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware bzw. Miteigentumsware nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf gemäß Ziff. 7.4 auf uns übergeht. Er ist trotz der Abtretung zur Einziehung der Forderungen aus dem Weiterverkauf ermächtigt und verpflichtet. Daneben sind wir dann zur eigenen Einziehung berechtigt, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Auf unser Verlangen hat der Kunde die Schuldner der abgetretenen Forderung mitzuteilen und den Schuldnern die Abtretung offenzulegen. Hat der Kunde schon früher über seine Forderungen aus Verkäufen verfügt, insbesondere durch eine Globalzession, oder die von ihm hergestellten und herzustellenden Waren im voraus Dritten übereignet, so ist er zur Verarbeitung und Verfügung der von uns gelieferten Waren nicht berechtigt. Eine solche Vorausverfügung über die Ware oder über eine Verkaufsforderung zugunsten eines Dritten vor dem Inkrafttreten dieser Bedingungen berechtigt uns zum Rücktritt oder zu Schadensersatzansprüchen wegen Nichterfüllung. Zu einer anderen Verfügung als zum Weiterverkauf und zur Weiterveräußerung im ordnungsgemäßen Geschäftsgang ist der Kunde nicht berechtigt. (Wie in der gegenständlich Ziffer beschrieben) Er darf die Vorbehaltsware insbesondere nicht verpfänden, zur Sicherung übereignen oder sonst mit Rechten Dritter belasten. Wird die Ware von Dritten gepfändet oder anderweitig in sie vollstreckt, ist der Kunde verpflichtet, dem uns sofort schriftlich Mitteilung zu machen. Die sich aus der Intervention ergebenden Kosten trägt der Kunde. Die gleichen Verpflichtungen, wie sie für die Vorbehaltsware aufgezeigt sind, gelten auch für die nach der Weiterveräußerung entstandene und gem. Ziff. 7.4 abgetretene Forderung.
7.6 Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag.
7.7 Kommt der Kunde den ihm obliegenden Verpflichtungen nach Maßgabe dieser Bedingungen nicht nach oder tritt insbesondere eine wesentliche Verschlechterung in seinen Vermögensverhältnissen ein, sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und die Ware (Eigentumsvorbehalts- und verarbeitete Ware) zum Zweck der Verwertung in unmittelbaren Besitz zu nehmen. An die gesetzlichen Vorschriften über den Pfandverkauf sind wir nicht gebunden. In diesen Fällen ist der Kunde außerdem verpflichtet, Abtretungen hinsichtlich seiner noch ausstehenden Kaufpreisforderung (Ziff. 7.5 und 7.6) uns zu überlassen.
7.8 Im Falle einer eintretenden Übersicherung verzichten wir auf den Eigentumsvorbehalt.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Erfüllungsort ist Ludwigslust. Ausschließlicher Gerichtsstand für beide Teile ist Schwerin. Das gilt auch für Wechsel- und Scheckklagen. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
8.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Im übrigen gilt das am Gerichtsstand Schwerin geltende Recht als vereinbart. Soweit landesgesetzliche Regelungen in Betracht kommen gelten die des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Soweit untergesetzliche Regelungen maßgeblich sind die der Stadt Schwerin. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
8.3 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
8.4 Wir speichern erforderliche unternehmensbezogene Daten gemäß BDSG.

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